Aufbauseminar für Fahranfänger
Grundsätzliches zum einem ASF Seminar
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B zum ersten Mal erteilt, wird eine zweijährige Probezeit festgelegt (Führerschein auf Probe). Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse A1 auf Klasse B) wird keine neue Probezeit festgesetzt (sofern die zwei Jahre Probezeit von der Ersterteilung der Klasse A1 schon abgelaufen ist). Wird nun während der Probezeit ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder zwei B-Delikte (z.B. Handy-Telefonat oder zu wenig Reifenprofil) begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an.
Die Probezeit wird dann um 2 Jahre auf dann insgesamt 4Jahre verlängert.
Dieses ASF-Seminar muss in einer Frist von 3 Monaten absolviert werden. Sollte das Seminar nicht termingerecht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, und darf frühestens nach 3 Monaten wieder neu erteilt werden, nachdem das Seminar besucht wurde.
Ablauf eines ASF Seminars:
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen a´135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung.
Der Kurs muss mindestens 2, und darf aber maximal nur 4 Wochen dauern. Auch die Anzahl der Teilnehmer ist vorgeschrieben, sie muss mindestens 6 und darf höchstens 12 betragen. Am Seminar muss komplett ohne Ausnahme teilgenommen werden, einzelne Sitzungen oder Sitzungsteile können nicht nachgeholt werden. Nach der letzen Sitzung wird die Teilnehmerbescheinigung ausgehändigt. Es erfolgt keine Prüfung.
KURSBEGINN:
Da die Teilnehmerzahl auf 12 beschränkt ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung.
Termine bitte Anfragen!