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KMH-Kraftfahrschule Müller & Huprich GbR
Industriestraße 4
91541 Rothenburg

E-Mail: info@fahrschule-kmh.com
Telefon: [09868] 12 69
Mobil: Bernd Müller[0170] 86 73 300 und Helmut Huprich (0160) 7840206

Fahrschulerlaubnis wurde erteilt durch das Landratsamt Ansbach

Steuernummer: 203 / 169 / 55208


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Staplerkurse

Staplerkurse

Unsere Staplerkurse finden regelmäßig in unserer Fahrschule oder einem Partnerunternehmen statt. Natürlich halten wir auch betriebsinterne Staplerschulungen. Jedoch müssen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.

Die Vorteile:

  1. Anmeldung für Firmen und Privat
  2. Weiterbildung / Qualifizierung
  3. Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechend den Vorschriften
  4. Im Schadensfall Absicherung gegenüber der Unfallversicherung
  5. Intensivtraining ihrer Stapler-Fahrer
  6. Reduzierung der Unfallgefahr und geringere Ausfallzeiten

Zum Staplerkurs anmelden

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage und einer Auftragsabwicklung elektronisch erhoben und gespeichert werden.

    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@fahrschule-kmh.com widerrufen.

    Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Abschicken dieser Anmeldung verbindlich ist. Sollte 5 Tage vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmer nicht erreicht sein, wird ein neuer Termin festgesetzt. Eine Benachrichtigung findet zeitnah statt.

    Führerscheinklassen

    Anmeldung zum Führerscheinkurs

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      Ein Übersicht unserer Führerscheinklassen

      Hier findet ihr eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir in unseren Fahrschulen unterrichten.

      PKW Führerscheinklassen

      Führerscheinklasse B

      Kfz bis 3,5t zGM bis 9 Sitzplätze

      Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5t folgende Anhänger ziehen:

      • Anhänger bis 750 kg zGM
      • Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t zGM

      Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B

      Über 3,5t bis 4,25t zGM Kombinationsgewicht ist eine Ausbildung in der Fahrschule zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird. Die Ausbildung findet ohne praktische Prüfung statt.

      Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre

      Führerscheinklasse BE

      Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

      Kombinationen, aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5t zGM

      • Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 4,25 Tonnen.

      Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre

      LKW Führerscheinklassen

      Führerscheinklasse C1

      Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM und Anhänger bis 750 kg zGM

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis , Ärztliches Zeugnis und Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs.
      Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
      Vorbesitz der Klasse B erforderlich
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 18 Jahre

      Führerscheinklasse C1 E

      Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM und Anhänger über 750 kg, zGM der Fahrzeugkombination bis 12t

      Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 3500 kg, zGM der Fahrzeugkombinationen bis 12t

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Gutachten, Ärztliches Gutachten und Erste Hilfe Kurs
      Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
      Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
      Beinhaltete Klassen: L,BE,AM
      Mindestalter: 18 Jahre

      Führerscheinklasse C

      Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zGM.

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild,Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
      Befristung: 5 Jahre
      Vorbesitz der Klasse B erforderlich
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation

      Führerscheinklasse CE

      Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zG.

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
      Befristung: 5 Jahre
      Vorbesitz der Klasse C erforderlich
      Beinhaltete Klassen: L,T,BE,AM
      Mindestalter: 21 Jahre

      Zweirad und Motorrad Führerscheinklassen

      Führerscheinklasse Mofa

      Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild
      Beinhaltete Klassen: ---
      Mindestalter: 15 Jahre

      Führerscheinklasse AM

      Zwei- und dreirädrigeKleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45km/h bzw. 4 kW

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
      Beinhaltete Klassen: die vor dem 19.01.2013 bestehende Klasse S
      Mindestalter: 16 Jahre

      Führerscheinklasse A1

      Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.

      Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
      Beinhaltete Klassen: AM
      Mindestalter: 16 Jahre

      Führerscheinklasse A2 beschränkt

      Krafträder bis 35 kW Motorleistung mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.

      Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
      Beinhaltete Klassen: A1, AM
      Mindestalter: 18 Jahre

      Führerscheinklasse A unbeschränkt

      Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

      Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein automatischer Aufstieg in die Klasse A mehr. Es ist nun eine praktische Fahrprüfung nötig.
      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

      Beinhaltete Klassen: AM,A1,A2
      Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
      Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter: 21 Jahre (Für Trikes ist hier die Klasse A nötig)

      Bus Führerscheinklassen

      Führerscheinklasse D1 - bis maximal 16 Personen

      Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zG

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 21 Jahre

      Führerscheinklasse D1 E - bis maximal 16 Personen

      Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger über 750 kg zG

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
      Beinhaltete Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
      Mindestalter: 21 Jahre

      Führerscheinklasse D

      Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zG

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
      Beinhaltete Klassen: D1, L, AM
      Mindestalter: 21 Jahre

      Führerscheinklasse DE

      Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger über 750 kg zG

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
      Beinhaltete Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
      Mindestalter: 21 Jahre

      Bus Führerscheinklassen

      Führerscheinklasse L

      Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Beinhaltete Klassen: keine
      Mindestalter: 16 Jahre

      Führerscheinklasse T

      Zugmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 60 km/h (Stufenführerschein 16-17 jährige 40km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (6 (5) FeV) bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

      Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Beinhaltete Klassen: L, AM
      Mindestalter: 16 bzw. 18 Jahre

      Fahreignungsseminar

      Das Fahreignungsseminar

      Das Gezerre war riesig um Raumsauers Punktereform. Bundestag, Bundesrat, Vermittlungsausschuss, dann erneut durch den Bundestag und Bundesrat. Doch jetzt ist es da und wir wollen hier die wichtigsten Fakten und Regelungen zum neuen Fahreignungsseminar zusammenstellen.

      1. Das Fahreignungs-Bewertungssystem
      2. Auflistung und Bewertung alles Verstöße
      3. Die Tilgungsfristen und -regelungen
      4. Überführung der alten Punkte
      5. Das Fahreignungsseminar: Aufbau, Ablauf und Ausrichtung
      6. Die Seminarerlaubnis "Verkehrspädagogik"
      7. Seminarerlaubnis: Übergangsfristen, Umschulung und Fortbildung
      8. Die Marktchancen für Fahrschulen und was jetzt zu tun ist

      Fahreignungs-Bewertungsseminar

      Das Fahreignungs-Bewertungsseminar ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrelaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderrechtlichen Vorschriften verstoßen. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
      Mit der Reform werden neue Begrifflichkeiten eingeführt, so wird aus Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister, aus Mehrfachtäter-Punktsystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem. Im neuen System kann man bis zu 8 Punkte sammeln, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (früher 18 Punkte). Dabei kennt das Fahreignungs-Bewertungssystem folgende Maßnahmen:

      1. Vormerkung bei einem Punktestand von 1-3 Punkten
        Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber.
      2. Ermahnung bei einem Punktestand von 4-5 Punkten
        Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde.
        Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.
      3. Verwarnung bei einem Punktestand von 6-7 Punkten
        Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.
        Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr.
        Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

      Auflistung und Bewertung aller Verstöße

      3 Punkte

      Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist.

      2 Punkte

      Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern keine Entziehung oder Sperre angeordnet worden ist, und besonders verkehrsicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrikeiten.

      1 Punkt

      Verkehrsicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrikeiten. Eine genau Auflistung aller relevanten Verstöße werden Sie in Kürze der Anlage 13 zu §40 der Fahrerlaubnis-Verordnung entnehmen können. Wir warten derzeit noch auf die 9. ÄndVO der FeV.

      Die Tilgungsfristen und -regelungen

      1 Punkt - Zwei Jahre und sechs Monate

      Die verkehrssicherheitbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten

      2 Punkte - Fünf Jahre

      bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern keine Entziehung oder Sperre angeordnet worden ist, und besonders verkehrsicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrikeiten.

      3 Punkte - Zehn Jahre

      Die Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern iin der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist.
      Die früher geltenden Regelungen der Tilgunshemmung (ein neuer Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist hemmt deren Tilgung) entfallen.

      Überführung der alten Punkte

      Die im Verkehrszentralregister gespeicherten Punkte werden zum Stichtag nach einer Matrix in das neue Fahreignungsregister überführt:

      Das Fahreignungsseminar: Aufbau, Ablauf und Ausrichtung

      Der Text für diesen Abschnitt folgt demnächst.

      ASF Seminar

      Aufbauseminar für Fahranfänger

      Grundsätzliches zum einem ASF Seminar

      Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B zum ersten Mal erteilt, wird eine zweijährige Probezeit festgelegt (Führerschein auf Probe). Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse A1 auf Klasse B) wird keine neue Probezeit festgesetzt (sofern die zwei Jahre Probezeit von der Ersterteilung der Klasse A1 schon abgelaufen ist). Wird nun während der Probezeit ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder zwei B-Delikte (z.B. Handy-Telefonat oder zu wenig Reifenprofil) begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an.

      Die Probezeit wird dann um 2 Jahre auf dann insgesamt 4Jahre verlängert.

      Dieses ASF-Seminar muss in einer Frist von 3 Monaten absolviert werden. Sollte das Seminar nicht termingerecht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, und darf frühestens nach 3 Monaten wieder neu erteilt werden, nachdem das Seminar besucht wurde.

      Ablauf eines ASF Seminars:

      Das Seminar umfasst 4 Sitzungen a´135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung.
      Der Kurs muss mindestens 2, und darf aber maximal nur 4 Wochen dauern. Auch die Anzahl der Teilnehmer ist vorgeschrieben, sie muss mindestens 6 und darf höchstens 12 betragen. Am Seminar muss komplett ohne Ausnahme teilgenommen werden, einzelne Sitzungen oder Sitzungsteile können nicht nachgeholt werden. Nach der letzen Sitzung wird die Teilnehmerbescheinigung ausgehändigt. Es erfolgt keine Prüfung.

      KURSBEGINN:

      Da die Teilnehmerzahl auf 12 beschränkt ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung.
      Termine bitte Anfragen!

      Gruppenkurse

      Fahrschul-Gruppenkurse

      Mit den Freunden oder deinen Klassenkameraden!

      Gruppen haben immer Vorteile. Im täglichen Leben werden Gruppen bevorzugt. Wenn Du also den Vorzug einer Gruppe haben möchtest, dann komm mit Freunden, Klassenkameraden oder Kumpels.
      Setz dich mit uns in Verbindung, und komm einfach vorbei!

      Wir finden immer eine Lösung!

      Berufskraftfahrer

      Berufskraftfahrerausbildung

      Inhaber eines Bus oder LKW-Führerscheins benötigen eine besondere Aus- und Weiterbildung und deren Nachweis, wenn sie gewerblich im Güter- und Personenverkehr tätig sind.

      Wir sind eine gesetzlich anerkannte Fahrschule, welche für Berufskraftfahrer die Aus - und Weiterbildung durchführen darf.

      Lesen Sie mehr zum Thema Berufskraftfahrer:

      Aus- und Weiterbildung

      1.) Weiterbildung für Berufskraftfahrer

      Busfahrer der Klassen D1, D1E, D und DE, die mit einem Bus ab 9 Fahrgastplätzen im Personenverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung bis spätestens 10. September 2013 erbringen.
      Inhaber des Bus-Führerscheins, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2010 verlängern, müssen diesen Nachweis bereits dann vorweisen.

      LKW-Fahrer ab 3,5t und der Klassen C1, C1E, C und CE, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung bis spätestens 10. September 2014 erbringen.
      Inhaber eines LKW-Führerscheins, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2011 verlängern, müssen diesen Nachweis bereits dann vorweisen.

      Weiterbildung bedeutet:

      Teilnahme an einem Lehrgang mit 35 Stunden a' 60 Minuten, entspricht 5 Modulen (5 Tage á 7 Stunden a' 60 Minuten)
      Die Lehrgangsteilnahme ist Pflicht.
      Der Lehrgang kann innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden, (z.B: 1 Modul á 7 Stunden pro Jahr).
      Dies empfehlen wir.
      5 Module müssen bis zur nächsten Fahrerlaubnisverlängerung absolviert sein.(sofern man weiter gewerbliche Fahrten tätigt)

      Kursgebühr: Modul (1 Tag a' 7 Std.) 75,--EUR

      Firmen- und Gruppenpreise auf Anfrage!

      -Weiterbildungstermine finden nahezu jeden Monat statt-!

      Terminliche Absprache bzw. Modulwunsch unter 0170/8673300 oder 0160/7840206 jederzeit möglich

      2.) Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Grundquallifikation für Fahrerlaubniserwerber

      Der Führerscheinerwerb ab dem 10. September 2008 (BUS) bzw. 2009 (LKW) führt zur Verpflichtung, eine Grundqualifikation nachzuweisen wenn gewerblicher Personen- bzw. Gütertransport durchgeführt wird.
      Es bieten sich hier verschiedene gesetzlich vorgesehene Nachweisarten an.
      Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

      Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

      • 1. Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen.
      • 2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK über 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis abgelegt. (nicht empfehlenswert)
        Die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht ist nicht vorgeschrieben.
      • Für die Zulassung zur Prüfung ist die jeweilige Fahrerlaubnis erforderlich.

      3.) Beschleunigte Grundqualifikation: (empfehlenswert) wird von der Fahrschule durchgeführt

      Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- u. Handels-Kammer (IHK).

      Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einer Schulung von 130 Stunden a' 60 Minuten Theorie sowie 10 Stunden a' 60 Minuten Praxis bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
      Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
      Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

      Preise und Termine für die beschleunigte Grundqualifikation auf Anfrage!

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      Anmeldung zur Berufskraftfahrerausbildung

        Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage und einer Auftragsabwicklung elektronisch erhoben und gespeichert werden.

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        Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Abschicken dieser Anmeldung verbindlich ist.

        Ferien- / Urlaubskurse

        Ferien- / Urlaubskurse

        In den Ferien oder in deinem Urlaub, besteht jederzeit die Möglichkeit den Führerschein zu machen!
        Diese Maßnahme erfordert eine rechtzeitige Vorlauf- und Planungsphase.

        Grundkurs

        Grundkurs

        Bei uns kann man "jederzeit" einsteigen! Was heißt das?

        Der Grundkurs läuft zweimal pro Woche in Rothenburg/Colmberg und Schillingsfürst von 18.30 bis 20.00 Uhr vom Thema 1 bis zum Thema 12. Anschließend finden noch die Klassenspezifischen Unterrichte statt, Thema 13 und 14. Der Kurs beginnte wieder von vorne.
        Man kann jederzeit einsteigen!

        Gerne beraten wir dich!

        Wir sind immer an den jeweiligen Tagen ab 18.00Uhr in der Fahrschule für dich da.
        Selbstverständlich können wir uns nach einer Terminvereinbarung auch zu einem anderen Zeitpunkt mit dir treffen.

        Fahrzeuge

        Preise bei uns in der Fahrschule

        Hier eine Übersicht unserer modernen Fahrschulfahrzeuge, mit denen wir unsere Fahrschüler auf Ihre Fahrprüfungen vorbereiten.

        Golf VII 2,0 TDI (B)

        Fahrschulfahzeug Golf 7

        1er BMW 118 D (B)

        Fahrschulfahrzeug BMW 1er

        Herkules Prima 5 (für Mofa)

        Mofa1 für Mofaführerschein

        Mofaroller

        Mofaroller für Mofaführerschein

        Roller 50ccm (AM)

        Fahrschul Motorroller 50ger

        Kawasaki 125er (A1)

        fahrschulmotorrad-klasse-a1-125ger

        Honda CBR 125 (A1)

        Honda CBF 600 (A2)

        Kawasaki 650 ER6n (A2)

        BMW 650 GS (A2)

        Honda CBF 600 (A)

        Kawasaki 650 ER-6f (A)

        Anhänger 2,8to (BE + C1E)

        Anhänger 2,8to (BE + C1E)

        Mercedes LKW 6to + Anh. 2,8t (C1E)

        Mercedes Actros 2543 (C/CE)

        Stapler für die Staplerscheinprüfung