Anmeldung zum Führerscheinkurs
Ein Übersicht unserer Führerscheinklassen
Hier findet ihr eine Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir in unseren Fahrschulen unterrichten.
PKW Führerscheinklassen
Führerscheinklasse B
Kfz bis 3,5t zGM bis 9 Sitzplätze
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zGM
- Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t zGM
Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
Über 3,5t bis 4,25t zGM Kombinationsgewicht ist eine Ausbildung in der Fahrschule zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird. Die Ausbildung findet ohne praktische Prüfung statt.
Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre
Führerscheinklasse BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Kombinationen, aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5t zGM
- Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 4,25 Tonnen.
Benötigte Unterlagen: Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre
LKW Führerscheinklassen
Führerscheinklasse C1
Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM und Anhänger bis 750 kg zGM
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis , Ärztliches Zeugnis und Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs.
Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse C1 E
Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM und Anhänger über 750 kg, zGM der Fahrzeugkombination bis 12t
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 3500 kg, zGM der Fahrzeugkombinationen bis 12t
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Gutachten, Ärztliches Gutachten und Erste Hilfe Kurs
Befristung bis zum 50. Geburtstag, danach alle 5 Jahre Verlängerung
Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
Beinhaltete Klassen: L,BE,AM
Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse C
Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zGM.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild,Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
Befristung: 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 21 Jahre, Ausnahmen bei Berufskraftfahrerausbildung/-qualifikation
Führerscheinklasse CE
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger bis 750 kg zG.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches und Ärztliches Gutachten, Erste Hilfe Kurs
Befristung: 5 Jahre
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
Beinhaltete Klassen: L,T,BE,AM
Mindestalter: 21 Jahre
Zweirad und Motorrad Führerscheinklassen
Führerscheinklasse Mofa
Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h bbH, einsitzig.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild
Beinhaltete Klassen: ---
Mindestalter: 15 Jahre
Führerscheinklasse AM
Zwei- und dreirädrigeKleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45km/h bzw. 4 kW
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: die vor dem 19.01.2013 bestehende Klasse S
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse A2 beschränkt
Krafträder bis 35 kW Motorleistung mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.
Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse A unbeschränkt
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Nach 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein automatischer Aufstieg in die Klasse A mehr. Es ist nun eine praktische Fahrprüfung nötig.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Beinhaltete Klassen: AM,A1,A2
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung Mindestalter: 21 Jahre (Für Trikes ist hier die Klasse A nötig)
Bus Führerscheinklassen
Führerscheinklasse D1 - bis maximal 16 Personen
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 21 Jahre
Führerscheinklasse D1 E - bis maximal 16 Personen
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger über 750 kg zG
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
Führerscheinklasse D
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zG
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: D1, L, AM
Mindestalter: 21 Jahre
Führerscheinklasse DE
Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger über 750 kg zG
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Belastungsgutachten, Erste-Hilfe-Kurs
Beinhaltete Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Mindestalter: 21 Jahre
Bus Führerscheinklassen
Führerscheinklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse T
Zugmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 60 km/h (Stufenführerschein 16-17 jährige 40km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (6 (5) FeV) bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Benötigte Unterlagen: Lichtbild, Sehtest und Sofortmaßnahmen am Unfallort
Beinhaltete Klassen: L, AM
Mindestalter: 16 bzw. 18 Jahre